Rechtsprechung
VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 218/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verjährung bei Erstattungsstreitigkeiten unter Sozialhilfeträgern.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 242 BGB; § 45 SGB I; § 113 SGB X
Einrede; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einrede; unzulässige Rechtsausübung; Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.09.1993 - 4 RA 6/92
Voraussetzungen für die Einrede der Verjährung - Einreden eines Trägers der …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 218/06
Von einer unzulässigen Rechtsausübung kann beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn sich der die Einrede geltend machende zu seinem früheren Verhalten gegenüber dem Erstattungsberechtigten in Widerspruch setzt, insbesondere wenn er denjenigen (dadurch) von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs abgehalten hat (vgl. für alles Vorstehende Bundessozialgericht, Urt. v. 30.09.1993, 4 RA 6/92, FEVS 44, 348 ff.).Zum anderen hat der von der Beklagten nachträglich als falsch erkannte Hinweis darauf, dass der Kostenerstattungsanspruch wegen des fehlenden Kostenanerkenntnisses nicht verjähren könne, nicht dazu geführt, dass die Klägerin dadurch von der rechtzeitigen Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs abgehalten worden wäre (vgl. BSG, Urt. v. 30.09.1993, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 527/02
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe; Einrede der Verjährung; Entscheidung des …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 218/06
die Kostenerstattung für den Leistungszeitraum 1996 (4 A 181/03) wurde mit Beschluss vom 04.07.2003 wegen des vor dem OVG Lüneburg anhängigen Verfahrens (12 LC 527/02 - Berufungsverfahren zum Urteil des erkennenden Gerichts vom 23.05.2002 - 3 A 432/01 -) zum Ruhen gebracht.Die Kammer verweist insoweit auf das von den Beteiligten in Bezug genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 23.01.2003 (12 LC 527/02), wonach vergleichbare Kostenerstattungsansprüche vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind, analog § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X verjähren.
- VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 432/01
Analogie; Anerkenntnis; Kostenerstattung; Unterbrechung; Verjährung
Auszug aus VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 218/06
Für das Jahr 1996 wurde die Einrede der Verjährung entsprechend dem Urteil des VG Braunschweig vom 23.05.2002 (3 A 432/01) geltend gemacht.die Kostenerstattung für den Leistungszeitraum 1996 (4 A 181/03) wurde mit Beschluss vom 04.07.2003 wegen des vor dem OVG Lüneburg anhängigen Verfahrens (12 LC 527/02 - Berufungsverfahren zum Urteil des erkennenden Gerichts vom 23.05.2002 - 3 A 432/01 -) zum Ruhen gebracht.